Im Ernstfall muss der Feuerlöscher einsatzbereit sein, unterlassene Instandhaltung erhöht das Risiko eines technischen Versagens.
Im Rahmen der Instandhaltung von Feuerlöschern ist die Entfernung des Löschmittels und die Kontrolle des Behälters auf Beschädigung und Korrosion von Innen vorgeschrieben. Der Aufwand für die Instandhaltung ist entsprechend zeit- und kostenintensiv, so dauert die reine Prüfzeit eines Pulverlöschers zwischen ca. 16 und ca. 25 Minuten. Bei dieser Zeitaufnahme sind Nebenzeiten, beispielsweise für zurückgelegte Wege, Aus- und Einräumen des Werkzeuges, Säubern des Arbeitsplatzes und Ausschreiben eines Arbeitsnachweises oder einer Rechnung noch nicht berücksichtigt. Für Schaum- und Wasserlöscher ist der Zeitaufwand vergleichbar anzusetzen, lediglich für Kohlendioxidlöscher ist der Zeitaufwand deutlich geringer, weil dieser im Normalfall nicht entleert werden muss.
Der zeitliche Aufwand und die Qualität der Arbeit wird deutlich von der Ausrüstung und der Qualifikation der Prüfer beeinflußt und nicht zuletzt von seinem handwerklichem Geschick.
Es gab bislang kein sicheres Verfahren, die korrekte Ausführung der erforderlichen Arbeiten -insbesondere die vollständige Entnahme des Löschmittels und die sorgsame Behälterinnenkontrolle- nachzuweisen.
In allen Haftungsfragen, z.B. nach einem Brandschaden oder bei Gefährdung von Menschenleben, kommt diesem Nachweis eine besondere Bedeutung zu. Früher konnte der Fachbetrieb die ordnungsgemäß ausgeführten Arbeiten nur durch direkte augenscheinliche Überwachung beweisen; der Leistungsnachweis war im Nachhinein nicht mehr möglich.
Der Nachweis über die ordnungsgemäß durchgeführte Instandhaltung erfolgt über eine Markierung am Innenboden des Behälters. Diese Markierung ist nur dann möglich, wenn das Löschmittel vorher komplett entnommen und der Behälter völlig entleert ist. Durch diese besondere Art und Weise der Dokumentation gelingt der Nachweis dauerhaft beweissicher.
Das Verfahren ist im internen Managementsystem des Unternehmens dokumentiert.